Aktuelles
Informationen aus dem Steuerrecht
Vorläufige Festsetzung von Steuerzinsen
Für die private Nutzung eines betrieblichen PKW durch einen Arbeitnehmer kommt eine steuerliche Vereinfachungsregelung in Betracht, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird . . .
Nachträgliche Anschaffungskosten bei Anteilen an Kapitalgesellschaften
Für die private Nutzung eines betrieblichen PKW durch einen Arbeitnehmer kommt eine steuerliche Vereinfachungsregelung in Betracht, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird . . .
Ausgleich von Totalverlusten bei Wertpapieren
Für die private Nutzung eines betrieblichen PKW durch einen Arbeitnehmer kommt eine steuerliche Vereinfachungsregelung in Betracht, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird . . .
Unentgeltliche PKW-Nutzung durch den Ehepartner als Entlohnung für geringfügige Beschäftigung
Für die private Nutzung eines betrieblichen PKW durch einen Arbeitnehmer kommt eine steuerliche Vereinfachungsregelung in Betracht, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird . . .
Neue Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2018 und neue Regelungen für Verspätungszuschläge
Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 gelten großzügigere Abgabefristen. Statt wie bisher grundsätzlich bis Ende Mai müssen die Steuererklärungen für 2018 erst bis spätestens 31. Juli 2019 beim Finanzamt eingereicht werden . . .
Private PKW-Nutzung: Kostendeckelung
Nutzt ein Unternehmer einen betrieblichen PKW auch für private Zwecke, hat er insoweit eine Nutzungsentnahme zu versteuern. Die Höhe der Entnahme bemisst sich . . .
Zinsen zur Finanzierung eines Gesellschafter-Darlehens bei den Kapitaleinkünften
Grundsätzlich können Aufwendungen im Zusammenhang mit privaten Kapitalerträgen nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Diese sind mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (Ehepartner 1.602 Euro) abgegolten. Eine Ausnahme gilt . . .
Festsetzung von Steuerzinsen nicht verfassungsgemäß
Erstattungen bzw. Nachzahlungen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuern werden regelmäßig nach Ablauf einer 15-monatigen Karenzzeit mit 0,5 % für jeden vollen Monat ...