Aktuelles
Informationen aus dem Steuerrecht
Anscheinsbeweis bei betrieblicher Nutzung eines PKW
Regelmäßig wird davon ausgegangen, dass betriebliche PKW auch privat genutzt werden. Für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Unternehmer hat dieser insoweit eine Nutzungsentnahme zu versteuern, die in der Regel nach der 1 %-Regelung ermittelt wird.
Weitere Steueränderungen ab 2020 und später
Mit einem vom Bundesrat verabschiedeten „Dritten Bürokratieentlastungsgesetz“ werden ab dem 1. Januar 2020 u. a. auch steuerliche Vorschriften geändert
Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 9,35 Euro
Die Mindestlohn-Kommission (paritätisch besetzt aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften) hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn von bisher 9,19 Euro auf 9,35 Euro je Zeitstunde anzuheben. Durch eine entsprechende Rechtsverordnung ist diese Anhebung rechtsverbindlich.
Grundsteuerreform beschlossen
Das Bundesverfassungsgericht hatte die derzeitigen Regelungen zur Einheitsbewertung bei der Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen.
Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben zum Jahreswechsel
Bei nichtbilanzierenden Steuerzahlern mit Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften werden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind
Abgabetermine und Hinweise zum Jahresende 2019
Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Einkommensteuer-Erklärungen verpflichtet sind und diese von einem Berater erstellen lassen, haben ihre Steuererklärungen erstmals für das Jahr 2018 grundsätzlich spätestens bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres abzugeben.
Teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 geplant
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags vorgelegt.
Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Der Übergang einer selbstgenutzten Wohnung (Familienheim) im Erbfall auf den überlebenden Ehepartner oder auf ein Kind ist unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei; u. a. muss die Wohnung beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt sein.