Klassische Steuerberatung

Für Privatpersonen

Wir betreuen Privatpersonen aus dem In- und Ausland bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland.
Dabei bieten wir insbesondere die folgenden klassischen Steuerberatungs- und Serviceleistungen:

Die meisten Privatpersonen sind gesetzlich dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Weiterhin sind insbesondere im Bereich der privaten Kapitalanlagen und Kapitalerträge einige Besonderheiten zu beachten, bei denen unsere Kanzlei über eine spezielle Expertise verfügt.

Darüber hinaus haben wir auch fundierte Erfahrungen in der Besteuerung von Abfindungen, ausländischen Einkünften, international tätigen Angestellten und Managern, Aktienoptionsprogrammen etc..

Neben der Einkommensteuer werden Privatpersonen häufig auch mit der gesondert und einheitlichen Feststellung sowie anderen Steuererklärungen (z.B. Kirchensteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Zweitwohnungsteuer etc.) konfrontiert.
Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir Sie bereits vorab bei der Zusammenstellung der für Ihre privaten Steuererklärungen relevanten Unterlagen und kommunizieren auch unmittelbar mit Ihren sonstigen Beratern, Banken, Hausverwaltungen, Vermögensverwaltern, Beteiligungs- und Immobiliengesellschaften etc.

Unsere Kanzlei verfügt über besondere Expertise bei der Besteuerung von privaten Kapitalanlagen und Kapitalerträgen. Hier müssen einige Besonderheiten beachtet werden:

  • Bei inländischen Kapitalerträgen wird seit dem Jahr 2009 von der auszahlenden Bank bereits ein Steuereinbehalt (Abgeltungsteuer) vorgenommen. Allerdings gibt es häufig Sachverhalte, in denen die von den Banken einbehaltenen Steuerbeträge und die in der Jahressteuerbescheinigung gemachten Angaben geprüft und ggfs. ergänzt werden müssen: Hier können durch die Erstellung einer Einkommensteuererklärung in Abhängigkeit von den persönlichen Vermögens- und Steuerverhältnissen u.U. erhebliche Steuererstattungen erreicht werden.
  • Weiterhin bestehen auch bei der Besteuerung von ausländischen Kapitalerträgen (Konten- und Depots bei ausländischen Banken) Besonderheiten, so dass hier die Erstellung einer privaten Einkommensteuererklärung meistens zwingend erforderlich ist.

Wir prüfen für Sie die von Ihrer Bank einbehaltene Abgeltungsteuer und erfassen Ihre In- und ausländischen Kapitalerträge in Ihrer Einkommensteuererklärung.

Selbstverständlich stellen wir für Sie entsprechende Anträge, prüfen anschließend die Steuerbescheide und führen die gesamte Korrespondenz mit den Finanzbehörden, Gerichten und sonstigen Institutionen.

Soweit erforderlich führen wir für unsere Mandanten regelmäßig Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren). Wenn die Steuerangelegenheiten unserer Mandanten nicht im Einvernehmen mit dem Finanzamt gelöst werden können, setzen wir deren Interessen durch Rechtsmittel vor Gericht durch (Klageverfahren).

In diesen Fällen vertreten wir unsere Mandanten in abgabenrechtlichen Streitigkeiten vor allen Finanzgerichten in Deutschland und vor dem Bundesfinanzhof.