Testamentsvollstreckungen

Sicherstellung der Umsetzung des letzten Willens

Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung besteht die Möglichkeit, über den Tod hinaus Einfluss auf die Verwaltung und Verteilung des eigenen Vermögens zu nehmen.

Dies ist kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:

  • Durchsetzung des Erblasserwillens auch über einen längeren Zeitraum
  • Schutz des erwirtschafteten Vermögens vor dem Auseinanderfallen, z.B. durch die Verhinderung die voreilige Liquidierung wertvoller Immobilien oder durch die Zerschlagung eines Familienunternehmens
  • Finanzielle Absicherung des Ehepartners und anderer Familienmitglieder durch die Erträge des Vermögens mit Verteilungsanweisung
  • Absicherung von minderjährigen Kindern durch Schutz des Erbes vor dem Zugriff von dessen gesetzlichem Vertreter
  • Arbeitsentlastung der Erben bei der Abwicklung des Nachlasses
  • Professionelle Verwertung des Nachlasses mit anschließender gerechter und zügiger Verteilung des Erlöses an die Erben
  • Erhaltung des Familienfriedens durch die Vermeidung innerfamiliärer Streitigkeiten
  • Schutz von überschuldeten Erben vor deren Gläubigern
  • Schutz und finanzielle Absicherung Behinderter

Diese Ziele des Erblassers lassen sich oft am besten verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen wird.

Dabei sind zahlreiche Dinge zu veranlassen: Sicherung des Nachlasses, Wohnungsauflösung, Sichtung aller Unterlagen, Erstellung des Nachlassverzeichnisses, Klärung aller bestehenden privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen, Einziehung fälliger Forderungen, Bezahlung von Rechnungen, Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen, notwendige Kündigungen, Konten- und Grundstücksumschreibungen, Unterbringung von Haustieren, Überwachung aller Fristen, Abgabe der Erbschaftsteuererklärung. Wenn die Erben versuchen, diese Aufgaben selbst zu übernehmen, sind Streit und Ärger häufig vorprogrammiert.

Der Testamentsvollstrecker setzt die Anweisungen und Richtlinien des Verstorbenen nach dem Wortlaut und Geist von dessen Testament um. Er kümmert sich darum, dass sämtliche Auflagen und Vermächtnisse auch tatsächlich erfüllt werden. Neben dem hierfür unbedingt erforderlichen persönlichen Vertrauensverhältnis ist die sachkundige Beherrschung der Rechtslage zwingende Voraussetzung einer erfolgreichen Testamentsvollstreckung.

Testamentsvollstreckung tritt nicht Kraft Gesetz ein, so dass eine ausdrückliche testamentarische Regelung notwendig ist. Als Ihr persönlicher Berater kennen wir Ihre familiären Verhältnisse, die Vermögensverhältnisse sowie Wünsche, Ängste und Planungen der Beteiligten wodurch erhebliche Vorteile gegenüber einem vom Nachlassgericht bestimmten Testamentsvollstrecker entstehen. Außerdem sind in unserer Kanzlei die notwendigen wirtschaftlichen und erbrechtlichen Kompetenzen und Kenntnisse gebündelt, um bei den testamentarischen Vorbereitungen qualifiziert mitzuwirken zu können und ggfs. das Amt des Testamentsvollstreckers zu übernehmen.