Steuerplanung und Gestaltungsberatung

Konzentration auf das Wesentliche

Bei der Steuerplanung und Gestaltungsberatung sind wir Dienstleister für kompetente und umfassende steuerliche und wirtschaftliche Beratung, die Ihren persönlichen Verhältnissen und Interessen Rechnung trägt.

Ob Immobilieninvestments, Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung oder Rechtsformwechsel bei bestehenden Unternehmen, Umwandlungsvorgänge, steuerliche Sonderfragen, Asset Protection, Wohnsitzverlegungen und grenzüberschreitende Sachverhalte, Vermögensübertragung oder Vermögensplanung, Unternehmensnachfolge, Erbschaften und Schenkungen oder Stiftungen – wir finden den richtigen Weg für Sie.

Vermögende Privatpersonen und Unternehmer sowie deren Familien sind oft mit komplexen steuerlichen Sachverhalten konfrontiert. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der umfassenden Beratung auf dem Gebiet des nationalen und des internationalen Steuerrechts, sowie durch unseren generalistischen Ansatz als „Sparringspartner“ stehen wir Ihnen hier für alle Fragen zur Verfügung.

Ungeachtet dessen, dass wir bei Fragen außerhalb unserer Spezialgebiete bzw. bei angrenzenden Fachgebieten (z.B. bei rechtlichen Fragestellungen) selbstverständlich mit entsprechenden Spezialisten zusammenarbeiten, sind wir davon überzeugt, dass der Vielschichtigkeit der Herausforderungen, denen sich unsere Mandanten gegenübersehen, mit einer maßgeschneiderten Struktur mit einem Ansprechpartner, der die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Experten für Sie koordiniert, begegnet werden kann.

Entscheidend sind hier Vertrauen, Kontinuität und Erfahrung sowie unsere dadurch bestehende Kenntnis der persönlichen, steuerlichen und finanziellen Situation unserer Mandanten.

Geschäftliche und private Beziehungen werden zunehmend internationaler. Vielfach stellt sich dabei die Frage, welche steuerlichen Folgen grenzüberschreitende Aktivitäten nach sich ziehen und wie grenzüberschreitende Beziehungen steueroptimal ausgestaltet werden können.
So beraten wir Unternehmer, Selbständige und Freiberufler bei den unterschiedlichsten Fragestellungen im Rahmen ihrer grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten.

Darüber hinaus beraten wir Privatpersonen bei

  • der steueroptimalen Gestaltung der Vergütungsstruktur international tätiger Manager (Tätigkeit im Ausland, internationale Aktienoptionsprogramme (Stock-Options etc.)
  • Wohnsitzverlegungen ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland
  • der Strukturierung von Investitionen im Ausland und bei grenzüberschreitenden Transaktionen
  • Immobilienerwerben im Ausland (Ferienimmobilien, Gewerbeimmobilien, Spezialobjekte)
  • der Anwendung von Doppelbesteuerungsbekommen und des Außensteuerrechts
  • der Beteiligung an ausländischen Fonds (Immobilienfonds, Private Equity bzw. Venture Capital Fonds)

Auch im Ausland lebende Privatpersonen, die in Deutschland investieren oder in Deutschland bereits über Vermögen verfügen, gehören zu unseren langjährigen Mandanten. Diese unterstützen wir sowohl bei der Erfüllung Ihrer laufenden steuerlichen Deklarationspflichten in Deutschland, als auch bei Spezialfragen. Unsere Beratung berücksichtigt dabei sowohl die deutschen Steuerregelungen als auch die doppelbesteuerungsrechtlichen Vorschriften.

Dabei arbeiten wir in verschiedenen Ländern regelmäßig – teilweise schon seit vielen Jahren – mit ausländischen Spezialisten zusammen. Mit diesen stimmen wir uns über die steuerlichen Konsequenzen, die sich durch bestimmte Maßnahmen im Ausland ergeben, laufend ab. Selbstverständlich arbeiten wir auch gerne mit den ausländischen Beratern unserer Mandanten zusammen.

In den nächsten Jahren steht für viele Privatpersonen, Unternehmer, Selbständige und Freiberufler die Nachfolge und Übertragung ihres Vermögens auf die nächste Generation an. Neben persönlichen, wirtschaftlichen, erb-, arbeits-, miet- und haftungsrechtlichen Fragen sind dabei auch komplexe steuerliche Fragestellungen zu klären. Insbesondere bei unternehmerischem Vermögen, Immobilen, Kapitelvermögen, Beteiligungen, Kunstsammlungen sowie ausländischem Vermögen ist hier eine rechtzeitige und gute Planung erforderlich.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist deshalb die internationale Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung für Inländer mit ausländischem Vermögen bzw. Ausländer mit inländischem Vermögen (Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen).
Wir beraten und unterstützen Sie bei der vorausschauenden Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Dabei entwickeln wir Strategien für die steueroptimale Vermögensübergang auf die nächste Generation. Diese beginnt bei der Vorbereitung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten und der Entwicklung von Testamenten, Erbverträgen und Übertragungsverträgen. Sie umfasst die Einrichtung und Betreuung von Familiengesellschaften und Stiftungen, sowie die Übernahme von Testamentsvollstreckungen und endet bei der Planung und Umsetzung von Wohnsitzverlagerungen ins Ausland.

Selbstverständlich erstellen wir für Sie Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen. Bei Bedarf helfen wir Ihnen bei der Abwicklung von Erbschaften und Nachlassangelegenheiten, insbesondere auch bei der Verwaltung und der Auseinandersetzung von nationalen und internationalen Erbengemeinschaften. Wir führen für Sie die gesamte Korrespondenz mit den Finanzbehörden, Gerichten und sonstigen Beratern, Banken, Hausverwaltungen, Vermögensverwaltern, Beteiligungs- und Immobiliengesellschaften etc..

Unternehmer, Vorstände und Geschäftsführer werden immer häufiger mit Haftungsansprüchen externer Gläubiger oder der eigenen Gesellschaft konfrontiert. Kommt es in einem solchen Fall zu einer gerichtlichen Verurteilung, sind der Betroffene und seine Familie häufig in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.

Asset Protection bezweckt, auf legale Weise das Privatvermögen des Unternehmers, Vorstandes oder Geschäftsführers vor dem Haftungszugriff zu bewahren und damit seine wirtschaftliche Existenz und die seiner Familie nachhaltig zu sichern. Maßnahmen zum Schutz des Privatvermögens können legal nur präventiv umgesetzt werden. Dabei müssen auch steuerliche Aspekte beachtet werden.

Wir beraten Sie im Vorfeld, zeigen die legalen Möglichkeiten zur Asset Protection auf und setzen die vorgeschlagenen Maßnahmen für Sie um.

Wir verfügen über fundierte Erfahrungen bei der Errichtung und Verwaltung von vermögensbewahrenden Institutionen wie vermögensverwaltenden Familiengesellschaften, von Stiftungen im In- und Ausland, sowie von ausländischen Truststrukturen. Hier ist insbesondere bei unternehmerischem Vermögen, Immobilen, Kapitelvermögen, Beteiligungen, Kunstsammlungen und ausländischem Vermögen eine rechtzeitige und umfassende Planung erforderlich.

Die Errichtung einer Familiengesellschaft kann sowohl aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher als auch aus ertragsteuerlicher Sicht sinnvoll sein. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Errichtung Ihrer Familiengesellschaft. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Erstellung von Jahresabschlüssen und die laufende steuerliche Beratung.

Gegenüber einer Familiengesellschaft bietet eine Stiftung eine stärkere personenunabhängige Bündelung und Sicherung von Vermögen. Wir beraten Sie in allen Bereichen vom Entstehen der Stiftung bis zur laufenden Stiftungsarbeit. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die Stiftungssatzung. Das umfasst auch die Abstimmung mit Finanzbehörden und Stiftungsaufsicht. Wir erstellen Jahresabschlüsse Ihrer Stiftungen unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Kapitalerhaltungskonzepte und selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für die laufende Steuerberatung Ihrer Stiftung zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie bereits im Vorfeld bei der Vermeidung steuerrechtlicher und steuerstrafrechtlicher Risiken. Gleichzeitig wahren wir Ihre Interessen bei der Analyse und Lösung steuerrechtlicher Konfliktsituationen. Dazu erstellen wir für Sie steuerliche Selbstanzeigen insbesondere im Bereich der Einkommensteuer und der Erbschaftsteuer sowie ggfs. anderen Steuerarten.

Die umfassende strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige setzt eine vollständige Erklärung der steuerrechtlichen Sachverhalte und Einkünfte der Vergangenheit voraus. Die Ermittlung dieser Einkünfte stellt in der Praxis wegen unvollständiger Unterlagen, der Verteilung von Kapitalvermögen über mehrere Banken in verschiedenen Ländern und aus anderen Gründen oft eine erhebliche Herausforderung dar.

Zur Vermeidung möglicher strafrechtlicher Konsequenzen arbeiten wir auch mit spezialisierten Rechtsanwälten für Steuerstrafrecht zusammen.