Festsetzung von Steuerzinsen nicht verfassungsgemäß

Erstattungen bzw. Nachzahlungen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuern werden regelmäßig nach Ablauf einer 15-monatigen Karenzzeit mit 0,5 % für jeden vollen Monat (= 6 % jährlich) verzinst (vgl. § 233a i. V. m. § 238 AO). Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist diese Regelung aufgrund des nicht mehr marktüblichen Zinssatzes zumindest ab 2015 verfassungswidrig.

Jetzt hat das Finanzgericht Münster im Fall von – ebenfalls der Verzinsungsregelung unterliegenden – Aussetzungszinsen entschieden, dass der Zinssatz bereits ab 2014 zu hoch ist. Das Gericht nahm aber auch zur Frage der Angemessenheit der Zinsen Stellung: Danach sei für das Jahr 2014 ein Zinssatz von 3 % jährlich nicht zu beanstanden. Auch in einer Niedrigzinsphase sei jedoch ein vollständiger Verzicht auf die Erhebung von Aussetzungszinsen nicht geboten.

Gegen dieses Urteil ist Beschwerde* beim Bundesfinanzhof eingelegt worden.

* Az.: VIII B 128/18.